Geregelt wird durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) das Verhältnis zwischen den Käufer*innen von Eintrittskarten des durch den Verein Brimbamborium e.V. (im folgenden “Veranstalter” genannt) veranstalteten “Brimbamborium Festival” in 82547 Eurasburg.
Vereinsanschrift: Hans-Urmiller-Ring 54, 82515 Wolfratshausen
Vertreter: Sebastian Tschamler (1. Vorstand), Maximilian Schmidt (2. Vorstand)
1. KAUF EINER FESTIVAL-EINTRITTSKARTE
1.1 Durch den Kauf einer Eintrittskarte werden der Veranstalter sowie die Käufer*innen Vertragspartner. Die Tickets können ausschließlich im vom www.ticket.io bereitgestellten Online-Vorverkauf in limitierter Anzahl (800 St.) mit den vom Ticketdienstleister akzeptierten Zahlungsmethoden erworben werden. Dabei gelten die AGBs des Ticketshops. Nach Vertragsabschluss ist der Gesamtpreis (Ticketpreis + VVK-Gebühren + Zahlungsdienstleistergebühr) innerhalb der von www.ticket.io festgesetzten Frist zu bezahlen. Nach Zahlungseingang und anschließender Personalisierung werden den Käufer*innen die Eintrittskarten via Email oder auf eigenen Wunsch hin auch als Hardticket zugesendet. Bei letzterem tragen die Käufer:innen eine zusätzliche Gebühr, die von www.ticket.io festgelegt ist. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung ist der Vertragsabschluss ungültig und die bestellten Tickets werden storniert.
1.2 Der Veranstalter behält sich vor, Tickets an der Tageskasse zu verkaufen.
1.3 Der Kauf einer Eintrittskarte berechtigt die Käufer*innen zum Einlass auf das Veranstaltungsgelände sowie einen Platz auf dem Campinggelände.
1.4 Bereits erworbene Tickets dürfen grundsätzlich nicht zu wirtschaftlichen Zwecken weiterverkauft werden. Bei privaten verkäufen darf der Verkaufswert nicht den vom Veranstalter angesetzten Verkaufspreis zzgl. Gebühren übersteigen. Wird dagegen verstoßen, führt das zu einem Entzug der Eintrittsberechtigung. Der Schaden wird dabei nicht ausgeglichen.
1.5 Nach Paragraph 312g Absatz 2 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) besteht kein Widerrufsrecht für Verträge im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen. Demnach können grundsätzlich keine Ticketkäufe widerrufen werden.
1.6 Wird die Eintrittskarte verloren, haben die Käufer*innen keinen Anspruch auf eine Neuausstellung des Tickets.
1.7 Die Käufer*innen haben darauf zu achten, dass beim betreten des Veranstaltungs- und Campinggeländes die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Eindämmung der Covid-Pandemie erfüllt werden müssen. Ist dies nicht der Fall, führt das zum Ausschluss der Veranstaltung.
2. Zutritt zum Festival- und Campinggelände
2.1 Der Veranstaltungsort befindet sich auf einem Feld zwischen Achmühle und Eurasburg (82547) und wird unterteilt in Festivalgelände und Campingplatz, welche räumlich voneinander getrennt sind.
2.2 Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände findet ausschließlich mit gültigem Festivalticket statt. Am Einlass muss das gültige Ticket gegen ein Festivalband eingetauscht werden, welches dem Gast den Zugang während des Veranstaltungszeitraums berechtigt. Dabei muss das Band während des ganzen Festivalbesuchs getragen werden und ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Manipulation des Bandes ist nicht rechtens und führt bei Weitergeben zu einem Ausschluss vom Festival.
2.3 Sollte ein*e Festivalbesucher*in dem Veranstalter wichtigen Grund zum Verweigern des Zutritts geben, so ist das rechtens. Hierbei wird der Wert des Tickets nicht zurückerstattet. Eine Schadenrückerstattung für anderweitige Kosten ist ausgeschlossen, sofern der Veranstalter nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz handelt. Wichtige Gründe sind: stark berauschter Zustand des Besuchers, rassistsches, queer-feindliches, sexistisches, ableistisches und weitere menschrechtverachtende Verhalten sowie offensichtliche Kleidung. Des Weiteren zählt dazu das Mitführen von gefährlichen Objekten wie Waffen, Äxte und vergleichbare Werkzeuge, Rauschmittel, Pyrotechnik, Glasflaschen und andere gefährliche Gegenstände. Eine entsprechende Sicherheitskontrolle und die damit verbundene Feststellung ob ein wichtiger Grund vorliegt wird mittels Sicherheitsdienst am Eingang zum Festivalgelände durchgeführt. Der*die Festivalbesucher*in stimmen dieser Sicherheitskontrolle beim Erwerb des Tickets zu. Verbotene Gegenstände darf der Sicherheitsdienst vorübergehend in gewahrsam nehmen.
2.4 Wird ein*e Veranstaltungsbesucher*in ohne wichtigen Grund der Einlass verwehrt, so hat sie/er den Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises.
3. Absage oder Änderung der Veranstaltung
3.1 Die Festivaldurchführung ist unabhängig von Wettereinflüssen, es sei denn, es besteht Gefahr für Körper und Gesundheit. Dadurch kann die Veranstaltung abgesagt oder abgebrochen werden.
3.2 Die Veranstaltung kann vor Beginn des Festivals ohne Angabe von Gründen abgesagt werden. Sollte dabei kein Ersatztermin bekannt gegeben werden, so hat der*die Käufer*in einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Dieser wird durch den Online-Ticketanbieter ticket.io zurückerstattet. Für die Vorverkaufsgebühr, Zahlungsdienstleistergebühr und weiteren Schadensersatz, sowie einer Veranstalterbearbeitungsgebühr in Höhe von 5€/Ticket besteht kein Anspruch, sofern der Veranstalter die Absage nicht zu vertreten hat.
3.3 Besteht eine Absage des Festivals aufgrund von nicht planbaren Gegebenheiten wie beispielsweise Pandemien, gesetzliche Beschränkungen, Naturkatastrophen oder kriegerische Konflikte, kommt es zu einer Aufhebung des Vertrages zwischen den beteiligten Parteien. Dabei tragen die Vertragspartner die entstandenen Kosten selbst.
3.4 Der Veranstalter hat das Recht, den Ort und das Datum der Veranstaltung zu ändern sofern der vorgesehene Ort unpassend für die Durchführung und die Verlegung für die Gäste zumutbar ist. Zumutbar bedeutet eine Verlegung im Rahmen von 250 km vom ursprünglichen Veranstaltungsort entfernt.
3.5 Besucher*innen werden über eine Veränderung des Ortes, Datums oder eine Absage der Veranstaltung sofort via Email oder Social Media informiert.
3.6 Das Programm kann sich zu jeder Zeit ändern. Fällt ein*e Künstler*in oder eine Attraktion aus, gibt es keine Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung des Veranstaltungspreises.
4. Zustimmung zur Aufzeichnung von Bild- und Tonmaterial
4.1 Das Aufnehmen von Bild- und Tonmaterial ist während des Veranstaltungszeitraums sowohl auf dem Festivalgelände und im Campingbereich nicht gestattet. Wer widerrechtlich Aufnahmen für kommerzielle Zwecke durchführt muss mit einem Verweis vom Gelände und zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Besucher*innen die professionelle Aufnahmegeräte mitführen, kann der Veranstalter den Zutritt verweigern oder bis Veranstaltungsende die Geräte einbehalten.
4.2 Mit dem Erwerb des Tickets willigt die*der Besucher*in ein, dass die von ihm/ihr gemachten Ton- und Bildaufnahmen - durchgeführt von dem Verein Brimbamboorium e.V. oder einem*einer Beauftragten - erstellt und verwertet werden dürfen.
5. Haftung
5.1 Verursachte Schäden durch Besucher*innen sind von der*dem Verursacher*in zu tragen. Das Betreten der Veranstaltungsfläche erfolgt zu jederzeit auf eigene Gefahr. Ein Haftung für Sach- und Vermögensschäden, die nicht vom Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurden, besteht nicht.
5.2 Das Sicherheitspersonal hat zu jedem Zeitpunkt das Aufsichts- und Hausrecht und handelt dabei nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Hausrecht und den Verhaltensregeln. Wird nach mehrmaliger Aufforderung des Sicherheitsdienstes nicht folge geleistet, kann das zum Verweis des Festival- und Campinggeländes führen. Auch ein grundsätzliches Besuchsverbot kann ausgesprochen werden. Bei gesetzlichen Verstößen wird sofortige Anzeige bei der Polizei erstattet.
5.3 Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund einer Verletzung des Körpers, Lebens oder der Gesundheit, sofern dieser nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
5.4 Für Schäden verursacht durch Naturkatastrophen, Diebstahl, Sachbeschädigung oder sonstige monetären Gegenstände, sowie verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände wird vom Veranstalter keine Haftung übernommen.
5.5 Das Betreten des Zeltplatzes erfolgt ausdrücklich auf eigene Gefahr und eigener Haftung. Die Fläche ist dabei zu keinem Zeitpunkt bewacht.
5.6 Durch den Erwerb eines Festivaltickets stimmt der*die Besucher*in zu, einem hohen Lautstärkepegel in Veranstaltungsumgebung ausgesetzt zu sein. Dabei besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, vor allem Hörschäden. Um dauerhafte Schäden zu vermeiden, trifft der Veranstalter die notwendige Vorsorge. Dennoch wird zum Schutz des Gehörs das Tragen eines passenden Gehörschutzs vom Veranstalter empfohlen. Dieser kann auch vor Ort erworben werden. Haftung für entstandene Hör- und Gesundheitsschäden ist nicht vom Veranstalter zu tragen, es sei denn er handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.
5.7 Spezielle Licht- und Pyrotechnik sowie Effekte können das Reizempfinden steigern. Daher erfolgt das Betreten in den Bereichen dieser Technik und Effekte auf eigene Gefahr.
6. Verhaltensregeln
6.1 Rassistische, queer-feindliche , sexistisches, ableistisches und weitere menschrechtverachtende Verhalten sowie offensichtliche Kleidung und ähnliches ist untersagt.
6.2 Gewalt gegen Personen und Sachgegenständen ist ebenfalls untersagt.
6.3 Das Urinieren und der Stuhlgang sind ausschließlich auf den ausgewiesen Toiletten zu entrichten.
6.4 Stagediven, gewalttätiges Tanzen, Klettern auf Bühnen, deren Elemente und ähnliches ist untersagt.
6.5 Räume und Areale, die nur für den Veranstalter und beauftragte Dritte zugänglich sind, dürfen nicht von den Gästen betreten werden.
7. Hausrecht
7.1 Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den beauftragten Dritten ausgeübt.
7.2 Bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln oder vorher genannte Verbote erfolgt der Ausschluss von der Veranstaltung sowie vom Zeltplatz. Dabei kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. Eine Erstattung des Eintrittspreises sowie Anspruch auf Schadensersatz sind auszuschließen, sofern Veranstalter nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
7.3 Den Anweisungen des Veranstalters und deren Beauftragten ist Folge zu leisten.
7.4 Pandemien: Die Durchführung der Veranstaltung findet unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Regeln unter Bezug auf das Infektionsschutzgesetz statt. Ein passendes Schutz- und Hygienekonzept wird vom Veranstalter durchgesetzt und kann jederzeit nach den gesetzlichen Vorgaben geändert werden. Durch den Kauf eines Tickets erklärt sich der*die Käufer*in mit den Maßnahmen einverstanden. Es gelten die lokalen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Die Besucher*innen werden vorab über die Maßnahmen auf den Social-Media-Kanälen des Veranstalters informiert. Zum Schutz der Besucher*innen kann der Veranstalter die Maßnahmen zu jedem Zeitpunkt erweitern. Bei schweren Verstößen gegen die Regeln wird die*der Besucher*in vom Veranstaltungsareal verwiesen und hat keinen Anspruch auf die Erstattung des Ticketpreise oder Schadensersatz. Für eine mögliches Lebens- oder Gesundheitsrisiko nach einer Infektion während der Veranstaltung haftet der Veranstalter nicht, solange er nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
8. Barrierefreiheit
8.1 Aufgrund des weitgehend naturbelassenen Geländes der Veranstaltungs- und Campingfläche ist das Brimbamborium Festival nur bedingt barrierefrei. Sollte ein*e Besucher*in spezielle Anforderungen benötigen, sollte sie*er sich vor dem Kauf eines Tickets via Email info@brimbamborium.de melden.
9. Parken
9.1 Das Abstellen eines Fahrzeuges auf Festival-, Campinggelände oder Parkplatz erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und der Veranstalter kann für Schaden und Diebstahl nicht zur Haftung gezogen werden, es sei denn dieser handelt grob fahrlässig und unter Vorsatz.
10. Datenschutz
10.1 Der Veranstalter speichert und verwertet die vom Erwerber angegeben Daten ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung beider Parteien. Die Daten dürfen für Informationszwecke der Besucher*innen verwendet werden. Dazu zählen z.B. Newsletter. Diese persönlichen Daten werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben.
11. Sonstiges
11.1 Der Veranstalter hat zu jedem Zeitpunkt das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern.
11.2 Wirtschaftliche Handlungen von Besucher*innen sind untersagt, solange keine vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters vorliegt.
11.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
11.4 Tiere sind auf dem Festival- sowie Campinggelände nicht gestattet.
11.5 Im Falle einer unwirksamen Klausel, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Klausel in Kraft.
11.6 Auf dem gesamten Veranstaltungs- und Campinggelände gelten die Regelungen des deutschen Jugendschutzgesetzes.
11.7 Das Festival ist grundsätzlich ab 18 Jahren.